Wir beraten Sie zum Thema Rauch- und Brandmeldeanlagen kompetent und herstellerneutral zu allen Komponenten, die für Ihr Objekt benötigt werden.
Das Brandmeldekonzept muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Angaben zum Objekt, zum Bauherrn und zum Betreiber
Schutzziele
Umfang der automatischen Überwachung
Maßnahmen zur Falschalarmvermeidung
Art der Fernalarmierung
Art der internen Alarmierung
Steuerfunktionen
Alarmorganisation
Anforderungen an die Dokumentation
Anforderungen an Wartung, Instandsetzung und erforderliche Prüfungen
Der Sicherungsbereich umfasst die Teile des Gebäudes, die mit automatischen Brandmeldern überwacht werden. Der Überwachungsumfang ergibt sich entweder bereits aus dem Brandschutzkonzept oder aus dem Konzept der Brandmeldeanlage. Über die Anforderungen der Baugenehmigung oder des Versicherers hinaus steht es dem Betreiber selbstverständlich frei, weitere Räume und Bereiche in die Überwachung einzubeziehen.
Die DIN 14675 unterscheidet hinsichtlich des Überwachungsumfanges vier Kategorien:
Kategorie 1
Alle Bereiche und Räume des Gebäudes werden mit automatischen Brandmeldern überwacht. Dies umfasst auch Zwischenböden, Zwischendecken, Schächte, Kanäle und Be- und Entlüftungsanlagen.
Kategorie 2
Wenn die Gefährdung nur in bestimmten Bereichen des Objektes besteht, kommt der Teilschutz zum Tragen. Automatische Brandmelder werden nur im zu überwachenden Bereich eingesetzt. Die Trennung der Bereiche erfolgt durch feuerbeständige Wände und Brandschutztüren.
Kategorie 3
Die Überwachung mit automatischen Meldern wird auf Treppenräume, Flure und Fluchtwege begrenzt.
Kategorie 4
Neben dem baulichen Brandschutz müssen auch hochwertige Güter oder technische Anlagen wie z. B. Serverräume speziell vor Bränden geschützt werden. Bandmelder werden daher innerhalb oder in unmittelbarer Nähe des Objektes platziert. So können Brände frühzeitig erkannt und eine Ausbreitung des Brandes verhindert werden.